Firmenbeteiligung: Diese Fallstricke sollten Sie beachten
Sie wollen sich an einer Firma beteiligen? Oder umgekehrt: Sie möchten einen Mitarbeiter oder ein Familienmitglied an Ihrem Unternehmen teilhaben lassen? Das ist oft ein kluger Schritt.
Als Teilhaber steigen Sie in eine funktionierende Firma ein, die bereits Umsatz macht und am Markt etabliert ist. Und als Unternehmer sorgen Sie dafür, dass Ihre Firma besser aufgestellt ist.
Allerdings gibt es immer wieder Probleme bei Firmenbeteiligungen. Lesen Sie hier, welche Fallstricke es gibt – und wie Sie es lösen.
Firmenteilhabe: Lesen Sie auf dieser Seite
Firmenbeteiligung: Das sind drei Fallstricke
Unterschiedliche Vorstellungen
Häufig haben Unternehmer und der neue Teilhaber unterschiedliche Vorstellungen. Man spricht über gemeinsame Ideen – aber zu wenig über die „komplizierten“ Dinge. Hieraus entstehen Interessenskonflikte. Wie soll die Firma in Zukunft aufgestellt sein? Welche Investitionen müssen getätigt werden – und wie finanziert man das? Was sind wichtige Entscheidungen, die getroffen werden müssen? Solche Fragen der Mitbestimmung sollten Sie vorab klären.
Keine finanzielle Klarheit
Sich an einer Firma zu beteiligen oder jemanden teilhaben zu lassen, bedeutet: Viel Vertrauen. Auch auf finanzieller Ebene. Stellen Sie eine transparente Finanzübersicht mit einer klaren Kostenstruktur und Einnahmekanälen aus. Die BWA vom Steuerberater hilft da oft nicht weiter. Auch der Firmenwert sollte klar sein. Es ist die Basis, um zu entscheiden, mit viel viel Prozent jemand einsteigt – und was es wert ist. Bei der Firmenwert-Berechnung hilft Ihnen ein Unternehmensberater.
Probleme bei der Finanzierung
Für eine Firmenbeteiligung muss manchmal auch Kapital aufgenommen werden, etwa um Familienmitglieder auszuzahlen. Bei der Finanzierung für die Beteiligung stellt sich die Bank oft bockig. Dort will man Sicherheiten sehen, eine klare Firmenbewertung und auch eine finanzielle Transparenz. Bereiten Sie das Bankgespräch gut vor. Inklusive der kritischen Fragen, die garantiert kommen werden. Auch hier kann Ihnen ein Unternehmensberater helfen.
Unternehmensberatung bei Beteiligungen: Unterstützung für Sie
Vom Firmenwert über Finanzplanung bis zu strategischen Fragen und Bankgesprächen: Ein KMU-Berater kann Sie bei der Organisation der Firmenbeteiligung unterstützen. Die Berater haben früher selbst Firmen geleitet und unterstützen heute freiberuflich Unternehmer.
Holen Sie sich einen Berater ins Boot und klären Sie Ihre Fragen. Damit die Firmenbeteiligung sicher über die Bühne geht. Hier können Sie unverbindlich einen Berater kennenlernen.
Leider sind aktuell keine Anfragen über unsere Datenbank möglich.
Wir empfehlen die Experten-Datenbank der KMU-Berater: Die KMU-Berater sind ein großes, erfahrenes Netzwerk aus freiberuflichen, selbstständigen Unternehmensberatern und BAFA-Beratern, die von der Gründungsberatung bis zur Unternehmensnachfolge alle relevanten Mittelstands-Beratungsthemen für Sie abdecken.
Firma beteiligen: Das sind die drei Möglichkeiten
Unternehmer sucht Teilhaber
Viele Unternehmer suchen jemanden, der sich an der Firma beteiligt. Die Unternehmensnachfolge muss geklärt werden, damit die Firma auch in zwanzig, dreißig Jahren noch erfolgreich existiert. Das Problem: Es gibt nur wenige Kandidaten, die wirklich in Betracht kommen. Der Teilhaber sollte genug Geld, Fachwissen und unternehmerische Erfahrung mitbringen.
Teilhaber will in eine Firma einsteigen
Viele Angestellte wollen gerne in eine Firma einsteigen. Oft sind es Geschäftsführer, die aber endlich ihre eigene Firma leiten wollen. Sie suchen nach einer Möglichkeit, in eine Firma einzusteigen. Das Problem hier: Sie brauchen eine geeignete Firma, die für Sie in Betracht kommt.
Unternehmer und Anteilshaber kennen sich
Der Idealfall: Unternehmer und Teilhaber kennen sich schon. Etwa, weil es ein langjähriger Mitarbeiter oder ein Familienmitglied ist. Oft geht es hier um eine Unternehmensnachfolge und die Firmenbeteiligung ist der erste Schritt. Aber auch hier ist nur auf den ersten Blick alles geklärt. Die oben genannten Probleme ergeben sich auch hier.
Für Unternehmer: Das sind drei mögliche Firmenteilhaber
Mitarbeiter an der Firma beteiligen
Oft steht im Raum, ob sich langjährige Mitarbeiter an der Firma beteiligen. So steht das Unternehmen auf stabileren Füßen. Für Mitarbeiter bedeutet das: Sie werden jetzt Unternehmer und stehen nicht nur als Angestellte auf der Payroll. Allerdings muss geklärt werden, in welcher Höhe sie beteiligt werden, welche Rechte damit einhergehen und wie ihre Stellung der Firma ist.
Kinder an der Firma beteiligen
Wenn sich Kinder an der Firma beteiligen, geht es in der Regel um eine Familiennachfolge im Unternehmen. Früher oder später soll der Sohn oder die Tochter die Firma komplett leiten. Sie steigen schon jetzt ein, damit Sie in diese Rolle hineinwachsen. Aber auch hier gibt es leider immer wieder Konflikte. Etwa, weil der Vater die Kontrolle nicht abgeben will. Mit einem Nachfolgeberater können Sie einen mehrjährigen Stufenplan entwickeln, um die Nachfolge zu regeln.
Externe Person wird Firmenteilhaber
Der dritte Fall: Eine Person, die bisher nichts mit der Firma zu tun hat, will in die Firma einsteigen. Hier handelt es sich oft um erfahrene Führungskräfte, die aber zuvor als Angestellte gearbeitet haben. Etwa in der Geschäftsführung oder als erfahrene Führungskraft. Sie wollen aber keine Firma neu gründen, sondern in ein funktionierendes Geschäft einsteigen. Hier kann Ihnen ein Berater dabei helfen, die richtige Person oder die richtige Firma zu finden.
Für Teilhaber: So steigen Sie als Gesellschafter erfolgreich in eine Firma ein
Strategie für die Zukunft
In bestehenden Firmen gibt es häufig einen Investitionsstau und häufig auch eine Innovationsblockade. Als neuer Teilhaber bringen Sie frischen Wind rein – und müssen gleichzeitig auf viele gewachsene Strukturen Rücksicht nehmen. Klären Sie für sich: Wo soll die Firma in den nächsten Jahren hin? Mit welchen Produkten oder Dienstleistungen wollen Sie sich im Markt durchsetzen? Was wollen Sie erreichen? Hier macht es Sinn, mit einem Unternehmensberater eine solche Strategie auszuarbeiten.
Finanzieller Überblick
Als Firmenteilhaber brauchen Sie jederzeit einen finanziellen Überblick. Sie müssen Einnahmen und Kosten immer im Blick haben. Viele Alt-Unternehmer arbeiten nach dem Prinzip „Management by Kontostand“. Aber das kann Ihnen in einer Krise das Genick brechen. Und als neuer Gesellschafter mit Anteilen sitzen Sie von nun an mit im Boot. Sie tragen auch die finanzielle Verantwortung. Auch die Rechtsform GmbH schützt nur teilweise davor. Entwickeln Sie einen sauberen Finanzplan.
Eigener Führungsstil
Gerade eine junge Generation an Mitarbeitern erwartet einen anderen Führungsstil. Der harte Hund hat ausgedient. Aber gleichzeitig muss man auch nicht jeden Mitarbeiter verhätscheln. Als Firmenteilhaber sind Sie darauf angewiesen, dass Ihre Mitarbeiter funktionieren – und auch dabei bleiben. Dafür müssen Sie mit dem Unternehmer auch klären, welche Augaben und Entscheidungsbefugnisse klar bei Ihnen liegen, damit Sie von den Mitarbeitern ernst genommen werden.
Firmenbeteiligung: Mittelstand oder Startup?
Mittelstand
Sie führen eine mittelständische Firma und suchen nach einem Teilhaber? Oder überlegen Sie auch, die Firma ganz zu verkaufen? Damit stehen Sie nicht alleine da. In ganz Deutschland gibt es zehntausende Firmen, bei denen eine Firmennachfolge ansteht und bei denen sich Personen an einer Firma beteiligen. Vor allem im Handwerk, aber auch im Maschinenbau und vielen Dienstleistungssektoren stehen Betriebsübernahmen an, die entsprechend finanziert werden müssen.
Startups
Startups werden häufig von mehreren Personen gegründet. Hier ergeben sich häufig Konflikte. Manchmal möchte auch jemand aussteigen und seine Firmenbeteiligung verkaufen. Ein anderer Fall ist, wenn Investoren einsteigen wollen, etwa per Minderheitsbeteiligung. Ein Unternehmensberater kann Ihnen hier helfen, den Firmenwert zu bestimmen. Das ist dann die Basis, um zu klären, wie viel die Firmenanteile wert sind. Erfahren Sie hier mehr über die spezifischen Herausforderungen bei Startup-Gründungen.