Arbeitslos und selbstständig machen: Kostenfreie Beratung mit dem Vermittlungsgutschein

Sie sind derzeit Arbeitsuchend oder arbeitslos und wollen sich gerne selbstständig machen? Sie fragen sich, ob Sie von der Selbstständigkeit leben können?

Mit dem Vermittlungsgutschein von der Arbeitsagentur erhalten Sie ein kostenloses Gründercoaching. Da können Sie alles planen und durchrechnen. Sehr hilfreich! 


Gründercoaching mit Vermittlungsgutschein: Das sind Ihre nächsten drei Schritte

  1. Melden Sie sich über unser Kontaktformular und beschreiben Sie kurz Ihre Situation. Wir leiten Ihre Anfrage an einen Gründerberater aus Ihrer Region weiter. Mit dem Berater führen Sie ein erstes unverbindliches Gespräch und lernen sich kennen.
  2. Anschließend beantragen Sie den Vermittlungsgutschein. Der Gutschein wird von der Arbeitsagentur ausgestellt. Fragen Sie nach dem Vermittlungsgutschein (Fachwort AVGS, Bereich MAT) nach. Der Gründerberater gibt Ihnen hierzu auch Tipps. 
  3. Nun kann das Gründercoaching starten. Es gibt viel zu tun: Sie entwickeln gemeinsam eine Geschäftsidee, Sie schreiben einen Businessplan, Sie rechnen alles durch, bereiten evtl. ein Bankgespräch vor und einen Plan, wie Sie Kunden gewinnen.
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Anruf beim Gründercoach: 5 Fragen an Ernst Mennesclou zum Gründercoaching mit Vermittlungsgutschein

Ernst Mennesclou berät seit vielen Jahren Existenzgründer. Auch für den AVGS-Gutschein ist er zertifiziert.

Im Kurz-Interview mit Existenzgründer & Jungunternehmer erklärt der erfahrene Gründercoach, wie das AVGS-Coaching abläuft und was es bringt.  

In welcher Situation kommen die Gründer auf Sie zu? 

Die Gründerinnen und Gründer sind arbeitslos oder arbeitssuchend. Oft finden sie keinen passenden Job. Sie fragen sich, ob die Selbstständigkeit eine interessante Alternative ist. Allerdings wissen sie nicht, ob sie davon leben können. Gemeinsam entwickeln wir die Geschäftsidee und rechnen alles durch. 

Wie umfangreich ist das Coaching? 

Das AVGS-Coaching hat einen Umfang zwischen 10 und 80 Stunden. Die Inhalte werden in einem persönlichen Gespräch bedarfsgerecht ermittelt und gemeinsam definiert. Ein Beispiel: Kürzlich habe ich eine 40-jährige Gründerin beraten. Sie hat sich in der Eventbranche selbstständig gemacht.

Wir haben einen Businessplan entwickelt und einen professionellen Finanzplan erstellt. Auch eine Marketing-Strategie, wie Sie Kunden gewinnt, gehörte zum Coaching dazu. 

Muss ich dann alle Stunden auf einmal nehmen? 

Nein, natürlich nicht. Da es sich nicht um eine Gruppenveranstaltung handelt, klären wir das immer individuell. Manche Gründer haben es eilig. Dann kann es sein, dass wir mehrere Tage am Stück intensiv arbeiten.

Mit anderen Gründern treffe ich mich über mehrere Wochen oder auch Monate hinweg. Das hängt auch davon ab, bis wann der AVGS-Gutschein läuft. Denn der Gutschein wird zeitlich befristet ausgestellt. 

Wie läuft die Beratung ab? 

Wir starten damit, die Geschäftsidee zu prüfen und zu klären, ob der Gründer oder die Gründern geeignet und qualifiziert genug ist. Es wird festgestellt welche Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden und welche noch erworben werden müssen.

Dieser erste Schritt ist wichtig, um erst einmal einen Überblick über den jeweiligen Stand des Gründers zu erhalten. Anschließend werden die offenen Themen in die Beratung eingebunden und der weitere Ablauf zeitlich geplant. In den Terminen besprechen wir individuell die Themen, die den Gründern unter den Nägeln brennen. Die Beratung findet beim Berater vor Ort statt. 

Und dieses Coaching kostet mich wirklich nichts? 

Die Kosten für das Coaching trägt komplett die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter. Auch Reisekosten werden übernommen. Es ist also eine kostenlose Beratung für den Teilnehmer, die den Gründer spezifisch und individuell auf seine Gründung vorbereitet. Denn damit legt er die Basis dafür, ein erfolgreicher Gründer zu werden – und wirklich davon leben zu können.

Übrigens: Man ist nach dem Coaching nicht verpflichtet, sich selbstständig zu machen. Ein Ergebnis des Coachings kann auch sein, die Existenzgründung nicht oder erst einmal im Nebenerwerb umzusetzen.


Kurz erklärt: Das ist der Vermittlungsgutschein

Der sogenannte „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ (Abkürzung AVGS) ist dafür gedacht, dass Arbeitslose wieder zurück in einen Job kommen. Das kann eine Festanstellung sein. Aber auch die Selbstständigkeit. Viele Menschen haben den Traum, ihr eigener Chef zu sein.

Um aber davon leben zu können, braucht man eine sehr gute Geschäftsidee und eine wasserdichte finanzielle Kalkulation und einen klaren Plan, wie man Kunden gewinnen will. Hierbei helfen Gründercoaches oder Gründerberater. Eine solche professionelle Beratung kostet normalerweise mehrere tausend Euro. Mit dem Vermittlungsgutschein muss ein Arbeitsloser nichts dafür zahlen.  


Gründercoaching: Drei große Themenfelder, die der Vermittlungsgutschein abdeckt

Geschäftsidee prüfen

Die meisten Gründer haben eine erste Idee. Aber taugt diese Idee auch, um davon leben zu können? Hier kann Ihnen ein erfahrener Gründerberater eine professionelle Antwort geben. Er sagt Ihnen, was gut ist – und woran Sie noch arbeiten müssen. So legen Sie die Basis dafür, dass Sie auch erfolgreich gründen. 

Businessplan schreiben

Welche Kosten kommen auf mich zu? Wie viel Geld muss ich genau verdienen? Wie setze ich mich gegen Wettbewerber durch? Wie gewinne ich Kunden? Diese und weitere Fragen werden im Businessplan bearbeitet. Der Gründercoach entwickelt mit Ihnen Ihr persönliches Geschäftskonzept. 

Hilfe bei Gesprächen

Bankgespräch, Geschäftsräume, Fördermittelgeber: Es gibt viele Stellen, bei denen man als Gründer anklopfen muss. Und meistens hat man das noch nie gemacht. Gut, wenn man einen Gründerberater an der Seite hat, der einen hier unterstützen und begleiten kann. Das gibt Ihnen mehr Sicherheit.


Wie Sie den Vermittlungsgutschein beantragen

Den Gutschein bewilligt die örtliche Arbeitsagentur, die für Sie zuständig ist. Sie müssen also zu Ihrem Sachbearbeiter gehen und mit ihm die Situation besprechen.

Tipp: Zeigen Sie, dass Sie es ernst meinen mit der Selbstständigkeit! Legen Sie sich die Argumente zurecht. Warum ist es eine gute Idee, dass Sie sich selbstständig machen? Sehen Sie eine Geschäftslücke? Welche Kompetenzen haben Sie (z.Bsp. berufliche Erfahrungen) und woran mangelt es Ihnen (z.Bsp. finanzielle Kalkulationen erstellen) noch? Denn Ihre Schwächen können Sie ja mit dem Gründercoaching beheben.


Wer Vermittlungsgutschein bekommt (Rechtsanspruch)

  • Wenn man Arbeitslosengeld I bezieht, kann man ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung den Gutschein erhalten. Nach einer bestimmten Zeit haben Bezieher von ALG I sogar einen Rechtsanspruch auf den Gutschein.
  • Wer Arbeitslosengeld II bezieht (Hartz4 ) hat keinen Rechtsanspruch auf den Gutschein. Aber der Sachbearbeiter kann den Vermittlungsgutschein trotzdem bewilligen. Das entscheidet aber jeder Sachbearbeiter individuell. Bereiten Sie sich also gut auf das Gespräch vor.
  • Auch wer noch Arbeitsuchend ist, kann einen Antrag stellen. Auch hier entscheidet der Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur nach eigenem Ermessen.

So finden Sie einen passenden Gründerberater

Berechtigung: Nicht jeder Unternehmensberater oder Gründercoach kann Ihnen helfen. Der Berater braucht dafür eine bestimmte Berechtigung. So, dass er anschließend die Rechnung bei der Arbeitsagentur bzw. bei einem Bildungswerk einreichen kann. Dies können Sie aber in einem ersten Telefonat klären.

Kontakt aufnehmen: Über unser Kontaktformular können Sie unverbindlich und kostenlos Kontakt zu einem Gründerberater aufnehmen. Beschreiben Sie Ihre Geschäftsidee. Wichtig ist auch, dass die persönliche Chemie stimmt. Schließlich soll Sie der Berater begleiten und coachen, so dass Sie sich erfolgreich selbstständig machen!

Viele Gründer scheitern: Jedes Jahr machen sich mehrere hunderttausend Menschen in Deutschland selbstständig. Das Problem: Viele Gründer scheitern – und zwar direkt in den ersten Jahren! Den meisten fehlt es an kaufmännischen Kenntnissen. Genau hier setzt das Gründercoaching an, das man über den Vermittlungsgutschein kostenlos bekommt.


Der gesetzliche Hintergrund: Der Paragraph

Die Arbeitsagentur hat viele Möglichkeiten, arbeitsuchende und arbeitslose Menschen zu unterstützen. Die rechtlichen Möglichkeiten sind im Sozialgesetzbuch festgeschrieben, genau gesagt im Paragraph §§ 45 SGB II.

Geförderte

In diesem Paragraphen steht: „Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch ... Heranführung an eine selbständige Tätigkeit ... unterstützen (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung).“

Zur Dauer

Im zweiten Abschnitt wird auch die Dauer thematisiert: „Soweit Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen nach Absatz 1 bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen diese jeweils die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung darf die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. Maßnahmen des Dritten Abschnitts sind ausgeschlossen.“

Das bedeutet es

Sie können den Vermittlungsgutschein beantragen, wenn Sie arbeitssuchend und wenn Sie arbeitslos sind. Als arbeitssuchend gilt, wenn einem gekündigt wurde, man selbst gekündigt hat oder ein befristetes Arbeitsverhältnis endet. Man muss sich mindestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Das ist wichtig, damit man Arbeitslosengeld rechtzeitig beantragen kann.

Das bedeutet es

Wenn Sie den Vermittlungsgutschein haben, sollten sie ihn auch zügig einlösen. Deswegen macht es Sinn, sich bereits vorher zu überlegen, mit welchem Gründerberater man zusammenarbeiten möchte. Viele Berater sind auch sehr gut ausgelastet. Es kann also auch sein, dass sie einen Berater anfragen, aber der Experte dann kurzfristig keine Zeit für Sie hat.

Bitte beachten Sie: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern sich fortlaufend. Bitte konsultieren Sie immer auch die Website der Arbeitsagentur.